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+++ Aus aktuellem Anlass: Wichtige Hinweise zur GEMA-Meldung für Chöre+++
Der Chorverband Rheinland-Pfalz weist darauf hin, dass die GEMA-Meldung für Veranstaltungen innerhalb von 14 Tagen NACH der durchgeführten Veranstaltung an den stv. Schatzmeister des Chorverbandes Rheinland-Pfalz, Herrn Wilfried Fischer, übermittelt werden müssen. Ein aktuelles Gema-Formular finden Sie auf der Homepage des CV RLP. Der Chorverband ist gemäß den Änderungen des Vertrages zwischen dem Deutschen Chorverband und der GEMA verpflichtet, die GEMA-Meldungen am Ende eines jeden Quartals an die GEMA weiterzuleiten. Bitte beachten Sie: Wird die GEMA-Meldung verspätet eingereicht, kann dies eine Strafzahlung nach sich ziehen.
Bitte lesen Sie hier weiter: http://www.singendesland.de/wichtige-hinweise-zur-gema-meldung-fuer-choere/